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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie einzelner Bestandteile von Photovoltaikanlagen  der EL-PV Elektroservice

§ 1 Vertragsgrundlagen, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsschluss

1. Ihr Vertragspartner ist die EL-PV Elektroservice (nachfolgend „EL-PV“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EL-PV (nachfolgend „AGB“) gelten für Kauf, Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage.

2. Nach Kontaktaufnahme durch den Kunden vereinbart EL-PV einen Vor-Ort-Termin. Im Zuge des Vor-Ort-Termins erfasst EL-PV die exakten Standortdaten, um ein verbindliches Angebot erstellen zu können. Sofern der Kunde die Durchführung des Vor-Orttermins bewilligt, wird EL-PV unverzüglich die Durchführung des Vor-Ort-Termins bestätigen. Der Vor-Ort-Termin findet in der Regel zwei bis acht Wochen nach dem ersten Kundenkontakt statt.

3. Im Anschluss an den Vor-Ort-Termin und die Ermittlung der exakten Standortdaten stellt und übermittelt EL-PV dem Kunden per E-Mail ein Angebot über Kauf, Lieferung und Montage einer PV-Anlage unter Darlegung der Liefergegenstände, Vertragsleistungen und Kosten einschließlich Liefer- und Montagekosten. Die Leistung kann auch die Antragstellung für eine PV-Anlage beinhalten.  Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb der dort angegebenen Gültigkeitsdauer ab Erhalt durch Ausdruck, Unterzeichnung und Rücksendung per E-Mail, Fax oder Brief annehmen. Hiermit kommt der Vertrag zustande. 

4. Liefergebiet für die Produkte Lieferungen und Leistungen von EG–PV ist Deutschland. Lieferung und Montage der PV-Anlage erfolgen in der Regel binnen 4 bis 8 Wochen ab Vertragsschluss, wobei EG-PV den Liefer- und Montagetermin vorab mit dem Kunden abstimmen wird. Durch witterungsbedingte Einflüsse können sich Abweichungen beim Liefer- und Montagetermin ergeben, die EG-PV vorab dem Kunden mitteilen wird. Spätestens erfolgen Lieferung und Montage binnen vier Monate ab Vertragsschluss.

5. Im Anschluss an die Montage wird der Montagedienstleister den Kunden in die Funktionsweise der PV-Anlage einführen und dem Kunden die Möglichkeit einräumen, die gelieferte und montierte PV- Anlage auf seine Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Im Anschluss an die Einführung durch den Montagedienstleister und die Überprüfung durch den Kunden wird der Kunde im Fall der Vertragsgemäßheit die Abnahme des Photovoltaikanlage durch seine Unterschrift auf dem mobilen Endgerät oder dem Abnahmebogen des Montagedienstleisters erklären. 

6. EG-PV weist den Kunden im Hinblick auf den Betrieb der PV-Anlage hin, dass der Kunde verpflichtet ist, die PV-Anlage ausschließlich gemäß dem Handout zu nutzen und nicht berechtigt ist, die PV-Anlage eigenmächtig zu reparieren, zu verändern und/oder zu manipulieren oder derlei Handlungen durch nicht qualifizierte Dritte vornehmen zu lassen.

7. Der Zählertausch und die finale Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgt durch den lokalen Netzbetreiber, sodass EL-PV auf die Terminierung keinen Einfluss nehmen können.

8. Widerrufsrecht für Dienstleistungsverträge Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EL-PV Elektroservice, Michal Feczko, Zeppelinstr 4, 59229 Ahlen, 

E-Mail: kontakt@el-pv.de, Tel.: 0176 363 739 34) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 2 Montage der Anlage bzw. der Anlagenteile, Warenlieferung

1. Eine Montage der Anlage oder der Anlagenteile ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Soweit die Anlage oder Anlagenteile nicht montiert werden, sind sie an unserem Firmensitz abzuholen. Sollen die Anlage oder Anlagenteile auf Wunsch des Kunden versendet werden, so sind Frachtgebühren, Versicherung und Verpackung vom Kunden zu tragen. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe an den Spediteur. 

2. EL-PV ist zu Teillieferungen und – Leistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Für vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte zur Verfügung gestellte Bauteile übernimmt der Verkäufer keine Haftung – und zwar weder für diese selbst, noch für die Montage.

§ 3 Leistungszeitpunkt

1. Soweit vertraglich keine verbindliche Frist für die Lieferung und Montage einer Anlage oder eines Anlagenteils vereinbart wurde, kann der Kunde uns frühestens vier Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.

2. Die Ausführungsfrist durch die EL-PV beginnt ab Datum der Zustimmung der Netzbetreibers und endet drei Monate danach. 

3. Soweit eine EL-Pv eine verbindlich vereinbarte Frist nicht einhält, und die Geltendmachung von Rechten des Kunden eine angemessene Nachfrist voraussetzt, so beträgt die Nachfrist mindestens sechs Wochen.

4. Soweit eine Mitwirkung des Kunden zur Erfüllung unserer Leistungspflichten notwendig ist, beginnen die Leistungsfristen nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflichten erfüllt hat.

5. Der Leistungszeitpunkt beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Lieferung, Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage. Auf Inbetriebnahme und Zählersetzungstermine durch das Energieversorgungsunternehmen hat EL-PV keinen Einfluss.

§ 4 Bereitstellung individueller Messwerte

1. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ihm von uns individuell gemessene Werte der gelieferten Solarmodule zur Verfügung gestellt werden.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein individuelles Messprotokoll seiner Anlage. Sämtliche Ertragswerte sind dem Kundenmonitoring des jeweiligen Systems zu entnehmen.

3. Der Kunde verzichtet ebenfalls auf einen Anspruch des sog. Photovoltaik Anlagenprotokolls, dieser wird gerne nach Aufwand ausgestellt und berechnet.

4. Soweit EL-PV dem Kunden von einem Dritten (z. B. Hersteller) individuell gemessene Werte von Solarmodulen zur Verfügung stellt, entstehen hieraus keine vertraglichen Verpflichtungen für EL-PV. Die Daten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch uns dar, es sei denn dies wird zwischen den Parteien vereinbart.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag

1. EL-PV ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn EL-PV aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhält. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. EL-PV wird dem Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

2. EL-PV ist im Falle des vorstehenden Absatz 1 alternativ zum Rücktritt berechtigt, dem Kunden andere Waren als vereinbart anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall ist EL-PV erst nach Ablehnung des Angebotes durch den Kunden oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. EL-PV ist ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde gegenüber uns falsche Angaben, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. EL-PV ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Entgeltanspruch gefährdet ist, weil eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Kunden fruchtlos durchgeführt wurde, der Kunde die Versicherung an Eides statt über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde oder sonstige Gründe vorliegen, die für eine Gefährdung unseres Entgeltanspruches sprechen.

4. EL-PV ist außerdem zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde bei einer Anzahlung in eine Mahnverfahren gerät und somit Zahlungsverzug sowie, mögliche Nichtzahlung des Kunden besteht.

§ 6 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Vertretern

EL-PV ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

§ 7 Pflichten des Kunden bei Erwerb einer Anlage

1. Der Kunde ist verpflichtet, EL-PV Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf die Anforderung des EL-PV hin rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, 

– rechtzeitig alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme der Anlage abzuklären. Zu diesen Fragen gehören Voraussetzungen und Umfang der Rechte und Pflichten des Kunden nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz. Soweit öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, sie rechtzeitig einzuholen. EL-PV erteilt keine Steuer- und Rechtsberatung und empfiehlt dem Kunden bei Unklarheiten, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen;

– unter Heranziehung der aktuellen Vorschriften nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz zu prüfen, wie der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom verwertet werden kann und ob ggf. EEG-Umlage entrichtet werden muss;

– den mit dem Netzbetreiber ggf. abzuschließenden Vertrag zu prüfen und zu verhandeln;

– abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen finanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. EL-PV vermittelt keine Finanzdienstleistungen und erteilen diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Kunden wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden;

– soweit erforderlich, alle Maßnahmen umzusetzen oder zu veranlassen, die für die Einspeisung des Stroms aus einer Photovoltaikanlage erforderlich sind, aber nicht von den vertraglichen Leistungen von EL-PV umfasst werden (z. B. Bau einer Stromleitung). Die Kosten für die Isolierung von Freileitungen für die Begehung des Daches muss vom Kunden getragen werden.

– zu prüfen, ob das Gebäude unter Berücksichtigung seiner statischen Gegebenheiten die Anlage aufnehmen kann. Dem Kunden obliegt die Prüfung, dass in allen von der Montage betroffenen Gebäudeteilen keine asbesthaltigen Stoffe enthalten sind, welche die vorgesehenen Montagearbeiten erschweren oder ausschließen.

§ 8 Bauliche Voraussetzungen vor Beginn von Montagearbeiten

1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind.

2. Bauliche Voraussetzungen sind insbesondere:

– freie Montageflächen für die Anlage und alle notwendigen Bestandteile;

– Bereitstellung eines Baugerüsts auf unsere Anforderung, soweit nicht von EL-PV zur Verfügung gestellt wird;

– Bereitstellung durch uns wird nach Aufmaß berechnet;

– ausreichende Stromanschlüsse zur Durchführung von Montagearbeiten;

– zugängliche und begehbare Dachfläche im Falle der Dachmontage einer Anlage.

3. Der Kunde gestattet uns sowie von uns beauftragten Dritten freien Zugang zum Standort der Montage. Der Kunde gewährt EL-PV den Zutritt zu allen Räumlichkeiten, deren Betreten für die Montage der PV-Anlage notwendig ist.

4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen unterhalb der Dachseite auf welche die PV – Anlage montiert werden soll, komplett frei von Gegenständen sind.

5. Falls während der Montage Teile vom Dach fallen und darunter liegende Teile beschädigen, geht dies zu Lasten der Endkunden.

6. Es ist vom Kunden Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Internetverbindung besteht. Der Kunde gewährleistet somit für Garantieansprüche sowie den dauerhaften Betrieb der Anlage eine LAN -Verbindung am Standort der Wechselrichter / Speicher.

7. Der Kunde gewährleistet vor Beginn der Montagearbeiten, dass innerhalb des Hauses sämtliche Treppen und Wände abgedeckt sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, insbesondere Treppenstufen gegen herunterfallende Teile abzudecken. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten der Endkunden. Ebenfalls hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die gemeinsam mit ihm gewählten Stellen für Wanddurchbrüche oder Befestigungen frei von Leitungen sind. Schäden gehen zu Lasten der Kunden.

§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung

1. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn der Anlage die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt auch nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Dritte, welche nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, verursacht werden.

2. Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, ist EL-PV nach Wahl des Kunden zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte eine der beiden Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist EL-PV berechtigt, sie zu verweigern.

3. Sollte die in Abs. (2) genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Kunden unzumutbar sein oder sollte EL-PV beide Arten der Nacherfüllung i. S. d. § 439 Abs. 3 BGB verweigern, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt). Weitere Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind nach § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt.

4. Zeitweise Einbehalte und Abzüge der Kunden bei noch offenen Restarbeiten sind nach Rücksprache möglich. Der Einbehalt beläuft sich auf jeweils pauschal 500€.

§ 10 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung von EL-PV

1. Die der EL-PV zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche sollen durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

2. Die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haftet EL-PV für jeden Grad des Verschuldens (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen).

3. Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet EL-PV nur für vorhersehbare vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie Schäden von Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit.

4. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Unberührt von den Regelungen dieser Klausel bleibt die Haftung aus der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Unberührt bleiben auch unsere Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478f BGB.

6. Erklärt der Kunde ohne ausreichende Rechtsgrundlage den Rücktritt vom Vertrag, ist EL-PV in jedem Fall berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 25 % des vereinbarten Bruttovertragspreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bzw. die Durchsetzung des Anspruchs auf Vertragserfüllung bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Garantie

1. EL-PV gewährt dem Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bei Mängeln gemäß § 9, die unberührt bleiben, eine Installationsgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Abnahme.

2. Die Garantie wird unter die Bedingung gestellt, dass EL-PV dauerhaft Zugang zu dem Online Monitoring-System behält und der Kunde im System keine Änderungen vorgenommen hat. Des Weiteren erlischt beim Herausziehen der Stecker oder Kabel erlischt die Installationsgarantie von EL-PV. Falls sich der Endkunde Zugang zu verplombten oder Elektrofachkräften vorbehaltenen Bereichen der Anlage verschafft, erlischt der Gewährleistungsanspruch der EL-PV.

3. Die Installationsgarantie umfasst, dass EL-PV im Garantiezeitraum im Fall des Auftretens von Mängeln der PV-Anlage die Beseitigung der Mängel, den Austausch mangelhafter Teile und gegebenenfalls den Austausch der PV-Anlage einschließlich An- und Abfahrt auf eigene Kosten übernimmt.

4. EL-PV ist nicht zur Erbringung der Garantieleistungen verpflichtet, soweit EL-PV nachweist, dass der Mangel auf einen Verstoß des Kunden oder äußere Einflüsse höherer Gewalt wie z.B. Hagel, Feuer, etc., zurückzuführen ist.

5. Soweit der Hersteller von Waren (z.B. vom Speicher) Herstellergarantien eingeräumt hat, richten sich die Bedingungen nach dem Kunden vom Hersteller zur Verfügung gestellten Garantiebedingungen.

6. Diese Garantien sind vom Kunden ausschließlich gegenüber dem in der jeweiligen Garantiebedingung genannten Garantiegeber geltend zu machen und lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter unberührt.

§ 12 Zahlungsmodalitäten

1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Anzahlung  innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Angebotsannahme durch Kunden) fällig. Der Rest betrag ist sofort nach Dachmontage fällig, die Restzahlung erfolgt nach Anschluss an das Hausnetz bzw., wenn keine Montage geschuldet wird, bei Übergabe der Ware. 

2. Nach vollständiger Bezahlung erfolgt die Freigabe der Antrags- und Fertigmeldeunterlagen beim Energieversorger für die Ausstellung des Einspeisevertrages und Auszahlung der Einspeisevergütung. Ferner erfolgt nach vollständiger Bezahlung die Freigabe beim Energieversorger für den Zählertausch und die Inbetriebnahme der Anlage.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich EL-PV vor, eine Schlussrechnung bereits vor beendigter Montage zu stellen, des Weiteren besteht der Vorbehalt zur Abschaltung der Anlage.

4. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

1. EL-PV behält sich das Eigentum an den Anlagen und Anlagenteilen bis zur vollständigen Zahlung des Vertragspreises vor.

2. Über Zwangsvollstreckungen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

3. EL-PV behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die Anlage wieder abzuschalten oder jegliche Zugänge zum Monitoring Portal zu entziehen.

§ 14 Preisanpassungen Preiskalkulationen

1. Unsere Preise gelten aufgrund der gegenwärtigen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse. Sollten sich Änderungen der Kosten für Grund- oder Hilfsstoffe, aus Lohn- oder Frachterhöhung, von mehr als 2 % erweisen EL-PV behält sich die Weiterberechnung an den Kunden vor.

2. Die Preise zum jeweiligen Datum der Angebotskalkulation sind freibleibend und werden bei eventueller Erhöhung an die Kunden weiterberechnet. 

3. Die Kosten für den elektrischen Anschluss der Anlage sind im Angebot aufgeführt. 

4. Rohstoffzuschläge werden mit den tagesaktuellen Rohstoffzuschlägen berechnet. Die Preise verstehen ich ab Lager zuzüglich Transport und Transportversicherungskosten.

§ 15 Produkt Instruktionen

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns übergebenen Produkt Instruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderem Hinweis weiterzuleiten. Der Kunde hält sich an die Vorgaben im jeweiligen Benutzerhandbuch des Systems.

§ 16 Förderungen und Zuschüsse von Drittparteien

EL-PV. leistet keine Unterstützung bei der Beantragung einer staatlichen Förderung einer Photovoltaikanlage. EL-PV kann zu keinem Zeitpunkt beeinflussen, ob eine Förderung den Kunden letztendlich auch ausgezahlt.

§ 17 Abwehrklausel

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, EL-PV stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. 

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn EL.-PV in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 18 Geltendes Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.  

3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fa. EL-PV. 

4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fa. EL-PV. ausschließlicher Gerichtsstand.

§ 19 Beschwerden

EL-PV ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/. Per E-Mail erreichen Sie uns unter kontakt@el-pv.de.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

senden Sie es zurück:

An Michał Feczko

Elektrotechniker

Zeppelinstr 4

59229 Ahlen 

Germany

StNr.: 22/286/27369

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den

Kauf der folgenden Waren: __________________________________________(*)

Bestellt am ___________________(*) /erhalten am:_____________________ (*):

Name des/der Verbraucher(s)_________________________________________

_________________________                              ___________________________

Anschrift des/der Verbraucher Unterschrift des/der Verbraucher

Datum:____________________

EL-PV Elektroservice
Zeppelinstraße 4
59229 Ahlen 
Germany

Tel. + 49 17636373934
Mail: kontakt@el-pv.de

AGB

Auftraggeber der Website ist die Werbeagentur Visual Art

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EL-PV Elektroservice
Zeppelinstraße 4
59229 Ahlen 
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Tel. +49 17636373934
Mail: kontakt@el-pv.de

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